Absolute Armut in Ö gestiegen

Die Anzahl der Menschen in Armut ist eklatant gestiegen. Laut Erhebung von Statistik Austria lebten 2023 in Österreich 336.000 Menschen in absoluter Armut.  Das sind um 135.000 mehr als 2022, ein Anstieg um 61 %!

Betroffenheit und Aha-Erlebnisse in der Politik! Diese Entwicklung kommt aber nicht wirklich überraschend. Schon im Jahr 2022 sind die Armutszahlen um 41.000 gegenüber 2021 gestiegen (= + 25 %) - ohne adäquate Reaktion der Politik in Richtung Armutsvermeidung. Hoffentlich kommt sie jetzt endlich in die Gänge, die Politik auf Bundes- und Landesebene.

Was erforderlich ist:

  1. Die Sozialhilfe ist zu ersetzen durch eine echte Mindestsicherung mit armutsfesten Standards und leichterem Zugang.
  2. Die Möglichkeiten für bessere Sozialhilfeleistungen in den Bundesländern sind rasch auszuschöpfen - durch Erlässe, Verordnungen und Gesetzesänderungen.
  3. Die wesentlichen finanziellen Unterstützungsleistungen für Menschen in existenzielle Notlagen sind kräftig anzuheben.
  4. Die Unterstützungsangebote sind auszubauen und personell wie finanziell besser auszustatten.
  5. Preisreduzierende staatliche Eingriffe in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge (wie Wohnen, Energie, Grundnahrungsmittel, Mobilität) sind notwendig.
Bild von Josef Pürmayr
Josef Pürmayr, Bild: Sozialplattform OÖ/Nell Leidinger

Kulturpass

Auch Menschen mit finanziellen Engpässen haben ein Recht auf Kunst und Kultur. Der Kulturpass "Hunger auf Kunst und Kultur" macht es möglich. Mit diesem Ausweis erhalten sozial benachteiligte Menschen freien Eintritt in zahlreiche kulturelle Einrichtungen.

Jährlich werden die Einkommenswerte analog zur Armutsgefährdungsgrenze (lt. EU-SILC, Statistik Austria) angepasst.

Deshalb gelten ab 26. April 2024 folgende Bedingungen:

Die Armutsgefährdungsgrenze
Für die Berechnung der Armutsgefährdung bildet immer das Haushaltseinkommen die Grundlage.

Die Armutsgefährdungsgrenze wird dabei multipliziert um den Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen/ Jugendlichen (älter als 14 Jahre) im Haushalt, und um 0,3 für jedes Kind (jünger als 14 Jahre).

Aktuell liegt die Armutsgefährdungsgrenze bei € 1.572 (12 x im Jahr/pro Person) oder bei € 1.348 (14 x im Jahr/pro Person) bzw. bei € 18.866,- pro alleinstehender Person im Jahr.

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