04 Jul
2023

Macht - Jugend -
Haft - Sinn

Kann die Senkung des Strafmündigkeitsalters Straffälligkeit abwenden?

Seit vergangenem Herbst stehen unter 14-jährige Jugendliche, die mit delinquentem Verhalten auffällig werden, wieder vermehrt im medialen Rampenlicht. Nicht zum ersten Male werden Rufe zur Senkung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre laut. Kann das die Lösung sein, um Straffälligkeit abzuwenden oder jugendliche Straftäter*innen zurück auf „den rechten Weg“ zu bringen? Ein Beitrag von Susanne Hain, Soziale Initiative gGmbH

Was sagen die Fakten?

Fassen wir das Thema zuerst einmal in Zahlen: Laut den aktuellsten Daten aus dem Kriminalitätsreport des Bundesministerium für Inneres wurden im Jahr 2021 7.426 strafbare Handlungen von 10- bis 14-Jährigen verübt, 2011 waren es 5.565, wobei zu berücksichtigen ist, dass ein*e Tatverdächtige*r mehrere strafbare Handlungen begehen kann. Das entspricht 2,8 Prozent aller Vergehen oder Verbrechen (2011: 2,1 Prozent). Dabei ist in den letzten zehn Jahren ein Rückgang bei Gewalttaten zu beobachten, während Delikte gegen fremdes Eigentum zunehmen. Gleichzeitig nimmt die Bereitschaft der Bevölkerung zu, strafbare Handlungen von unter 14-Jährigen anzuzeigen.

Bei 14- bis 18-Jährigen kommt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) zum Tragen, und eine Haftstrafe ist als „Ultima Ratio“ möglich. Jährlich sitzen in Österreich ca. 110 Jugendliche in Haft, das sind 1,2 Prozent aller Insass*innen. Hier gibt es in den letzten 40 Jahren einen deutlichen Rückgang, 1980 saßen noch 324 Jugendliche in Haft. In rund 57 Prozent der Fälle kommt es innerhalb von vier Jahren nach Verbüßen der Haftstrafe zu einer rechtskräftigen Wiederverurteilung, was mehr als doppelt so häufig ist wie bei Erwachsenen ab 21 Jahren. Alleine diese Zahl zeigt, dass die Wirkung der Haft bei Jugendlichen hinterfragt werden muss.

Die geeignete Hilfestellung zum richtigen Zeitpunkt?

Nachdem ein Kind unter 14 Jahren in Österreich nicht strafmündig ist, kann es strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das Vergehen oder Verbrechen wird jedoch im polizeilichen Aktenindex eingetragen. Darüber hinaus werden die Kinder- und Jugendhilfe (KJH) und das Pflegschaftsgericht informiert, die Polizei informiert die Staatsanwaltschaft und es kommt zu einem sogenannten Normverdeutlichungsgespräch. Das Ziel dabei ist, dem*der Jugendlichen klar zu machen, dass das, was er*sie getan hat, eigentlich eine Straftat darstellt. Hier ist es wichtig, die Eltern mit im Boot zu haben, und die KJH hat die Möglichkeit, Erziehungshilfen zu setzen. Sind die Eltern nicht in der Lage oder bereit mitzuwirken, und der*die Jugendliche wird bereits durch die KJH unterstützt, wird überlegt, ob die aktuelle Maßnahme geeignet ist und was gegebenenfalls verändert werden muss. An dieser Stelle muss also mit der Mär, die die öffentlichen Diskussion immer wieder prägt, aufgeräumt werden, dass „nichts passiert“, wenn unter 14-Jährige (wiederholt) strafbare Handlungen begehen. Denn die KJH hat Handlungsoptionen und nutzt diese auch. Die Frage ist, ob es die richtigen Maßnahmen zum rechten Zeitpunkt sind, die gesetzt werden.

Warum Jugendliche straffällig werden

Bei der aktuellen Diskussion beobachten wir, dass es in der Öffentlichkeit immer noch wenig Bereitschaft gibt zu verstehen, dass Menschen in ihrer Biographie manchmal straffällig werden und dass das in der Adoleszenzphase gehäuft passieren kann. Das steht im Zusammenhang mit der Gehirnentwicklung, die erst mit Mitte 20 abgeschlossen ist, und hormonellen und neurologischen Veränderungen – das jugendliche Gehirn ist dann eine „Großbaustelle“ – und damit verbundener erhöhter Risikobereitschaft und extremen Verhaltensweisen, wobei auch die Peergruppe eine Rolle spielen kann. Das heißt nicht, dass wir strafbare Handlungen bei Jugendlichen gut heißen, und bei bestimmten Verbrechen wie absichtlicher schwerer Körperverletzung, sexueller Gewalt und Raub sind Haftstrafen bei über 14-Jährigen unumgänglich. Aus unserer sozialpädagogischen Praxis wissen wir jedoch, dass betroffene Jugendlichen massive psycho-emotionale Belastungen und eine Vielzahl an Traumatisierungen mitbringen, wenn sie zu uns in die Betreuung kommen. Bei manchen kommen kognitive Einschränkungen erschwerend hinzu. Viele haben psychische und/oder körperliche Gewalt sowie Vernachlässigung erlebt, sie haben kein Vertrauen in die (Erwachsenen-)Welt und sind enorm verunsichert. Sie wurden in ihrem jungen Leben von keiner verlässlichen Bindungsperson begleitet und weisen deshalb massive Bindungsstörungen auf. Bindung entsteht vor allem in den ersten Lebensjahren durch stabile Beziehungen, Vertrauen und Zuneigung, und das schließt sich mit den Bedingungen, die Jugendliche in Haft vorfinden, aus. Es ist die Aufgabe unserer sozialpädagogischen Fachkräfte, diesen jungen Menschen auf Basis einer nachgehenden, tragfähigen, vertrauensvollen und wertschätzende Beziehung die Möglichkeit zu geben „nach zu nähren“. Für traumatisierte Jugendliche ist es eine Mammutaufgabe, diese Entwicklungsdefizite nachzuholen. Darüber hinaus bieten die Sozialpädagog*innen Unterstützung in alltäglichen Dingen wie der Schaffung einer Tagestruktur, bei der Ausbildungs- und Jobsuche, bei Behördenwegen, zum Arzt oder zur Therapeutin und bei sinnstiftender Freizeitgestaltung. Das alles braucht Zeit, Ressourcen, Geduld, Durchhaltevermögen und auch das Anerkennen, dass nach zwei Schritten nach vorne ein Schritt zurück erfolgen kann. Das sollte jedoch unser Handeln nicht infrage stellen.

In das gesunde Aufwachsen junger Menschen investieren

Ob wir also nach den Einzelfällen der letzten Monate tatsächlich die Senkung des Strafmündigkeitsalters brauchen, wagen wir aufgrund unserer Erfahrung zu bezweifeln. Wir sehen jedoch Handlungsbedarf auf Ebene des Helfersystems. Von delinquenten unter 14-Jährigen, die wir betreuen, wissen wir heute, dass bereits in jungen Jahren Handlungsbedarf bestanden hätte. Deshalb sollte ein System geschaffen werden, dass es früher ermöglicht, bei Familien in Notlagen oder anhaltenden Krisen in Form einer interdisziplinären Hilfeplanung einzugreifen. Darüber hinaus kann der Ausbau des erlebnispädagogischen bzw. intensiven individualpädagogischen Angebots dazu beitragen, straffällige und gewaltbereite Jugendliche aufzufangen, die in herkömmlichen Betreuungssettings der KJH nicht gefördert werden können. Dazu sind ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen notwendig. Es ist im Zuge der Krisen der letzten Jahre politisch möglich, mit nie da gewesenen Maßnahmen milliardenschwere Schutzschilde aufzubauen, um den Wirtschaftskreislauf zu schützen. Junge Menschen sollte es uns allemal wert sein, einen kleinen Teil dieser Milliarden in die Hand zu nehmen, um ihr gesundes Aufwachsen sicherzustellen.

Hinsehen, nicht wegschauen!

Schließlich wünschen wir uns die Stärkung einer ganz wichtigen menschlichen Ressource: zivile Courage. Das Aussterben der Großfamilie, Eltern, die immer weniger Zeit für ihre Kinder haben – schließlich sollen (und müssen) beide im Idealfall in Vollzeit erwerbstätig sein – und die zunehmende Individualisierung unserer Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten führen vermehrt zur „Das geht mich nichts an!“ Haltung. Deshalb möchten wir dazu ermutigen hinzuschauen, wenn man im persönlichen Umfeld mitbekommt, dass jemand Hilfe braucht – die Passantin auf der Straße, der gute Freund vom eigenen Kind, die Jugendliche im Sportverein oder die Familie in der Nachbarschaft. Lassen Sie uns hinsehen, aufstehen, ansprechen und tätig werden und so eine Kultur des Miteinanders – von der wir alle profitieren – gestalten.

Dieser Beitrag ist im Rundbrief 4/2023 erschienen.

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