24 Apr
2023

Neue Einkommenswerte
für Kulturpass

Hunger auf Kunst und Kultur

Sie erhalten den Kulturpass nach Einkommensüberprüfung, wenn Ihr monatliches Einkommen unter folgender Grenze liegt:

Einkommensgrenze (Stand April 2023): Das Einkommen liegt

  • monatlich unter EUR 1.392,- (12 Mal im Jahr)
  • oder EUR 1.193,- (14 Mal im Jahr)
  • bzw. EUR 16.706,- pro Jahr pro alleinstehender Person im Jahr.

Zur Berechnung der Armutsgefährdung ist immer das Haushaltseinkommen die Grundlage.
Bei der Ermittlung des Haushaltseinkommens werden alle Einkommensarten berücksichtigt, d.h. neben Erwerbseinkommen auch private Transfers (Alimente, Unterhalt) und sämtliche Sozialleistungen (wie z.B. Familienbeihilfe, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfe, Ausgleichszulage etc.).

Im Rahmen des Kulturpasses gibt es drei Ausnahmen: Pflegegeld, erhöhte Familienbeihilfe (der Erhöhungsbetrag und in diesen Fällen auch die Familienbeihilfe) sowie die Heimopferrente werden nicht eingerechnet.


Bei AMS Bezug:
Die Vormerkung als Arbeitssuchender allein genügt nicht. Der Tagsatz übersteigt keine EUR 46,406,- am Tag. (30 x EUR 46,406,- entspricht der Armutsgefährdungsgrenze von EUR 1.392,- im Monat, 12 Mal im Jahr).

Weitere Infos zu Hunger auf Kunst und Kultur, Ausgabestellen, Kulturpartner

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