29 Mär
2023

Sozialratgeber 2023
erschienen

Sozialleistungen und Beratungsangebote zum Nachschlagen

Der Sozialratgeber gibt Informationen zu Hilfe und Unterstützung in Oberösterreich.

Bestellen Sie unter office@sozialplattform.at, 0732-667594 oder über das Bestellformular

Die neue Ausgabe ist Anfang März erschienen. 2023 mit Extrateil zu Maßnahmen zur Teuerung.
Er bietet auf über 200 Seiten einen Überblick über soziale Unterstützungsangebote in OÖ: Beihilfen, Förderungen, Geld- und Sachleistungen, Ermäßigungen sowie Beratungsstellen, Betreuungsangebote, Adressen und Kontaktstellen in der Region.

Herausgeberin: Sozialplattform OÖ in Zusammenarbeit mit dem Land OÖ - Abteilung Soziales, der Arbeiterkammer OÖ und der KirchenZeitung Linz.

Sozialratgeber kostenlos bestellen.
Die Broschüre wird kostenlos verschickt.
Land OÖ - Abteilung Soziales, Tel: 0732-77 20-152 21
Sozialplattform OÖ, Tel: 0732-66 75 94
KirchenZeitung Linz, Tel: 0732-76 10 39 44

Download:
Den Sozialratgeber 2023 (Stand April 2023) gibt es auch als PDF-Datei. Diese kann kostenlos heruntergeladen werden.

Die PDF-Datei enthält Hyperlinks zur Erleichterung der Navigation. Ein Klick darauf bringt Sie zur entsprechenden Seite in der Borschüre. Wenn Sie die Taste "Alt" und die Taste mit dem Pfeil "nach-links" gleichzeitig drücken, kehren Sie wieder zur ursprünglichen Seite zurück. Die Download-Version wird laufend aktualisiert!

Auf 228 Seiten gibt der Sozialratgeber 2023 Überblick über soziale Unterstützungs-angebote in OÖ: Beihilfen, Förderungen, Geld- und Sachleistungen, Ermäßigungen sowie Beratungsstellen, Betreuungsangebote, Adressen und Kontaktstellen in regionaler Nähe. Zusätzlich bietet die Broschüre nützliche Informationen und Links rund um Maßnahmen und Angebote gegen die aktuelle Teuerung. Sozialplattform OÖ

(Die Seitenverweise beziehen sich auf den Sozialratgeber 2023):

250 Euro Klimabonus (Einmalzahlung)
Seit Februar 2023 gibt es eine zweite Auszahlungswelle an Personen, die den Klimabonus 2022 bisher noch nicht erhalten haben. Der Klimabonus 2023 wird in regional gestaffelter Höhe (nach Wohnort) ausbezahlt. (Seite 15)

Wohnschirm Miete, Wohnschirm Energie
Der Wohnschirm schützt vor Wohnungsverlust und bei Problemen mit zu hohen Energiekosten: Er kann etwa Ihre Mietschulden (Wohnschirm Miete) übernehmen oder Energierechnungen begleichen (Wohnschirm Energie). Im aktuellen Sozialratgeber sind alle Beratungseinrichtungen für ihren Bezirk aufgelistet. (Seite 16)

Nähere Informationen:

Heizkostenzuschuss 2022/23 und einmaliger Energiekostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss des Landes OÖ wurde von 175 auf 200 Euro erhöht. Zudem weitet das Land OÖ den Bezieher*innenkreis deutlich aus, denn die Einkommensgrenze wird erhöht. Bei Alleinstehenden beträgt diese zukünftig € 1.200 (monatliches Nettoeinkommen). Zusätzlich können jene Personen, die den OÖ. Energiekostenzuschuss 2022 nicht antragslos erhalten haben, einen Antrag auf Energiekostenzuschuss stellen. Antragsfrist bis spätestens 28. April 2023 für beide Zuschüsse. (Seite 74)

Teuerungsabsetzbetrag für Personen mit geringem Einkommen
Personen mit einem monatlichen Bruttogehalt von ca. 1.060 bis 1.800 Euro erhalten einen erhöhten Absetzbetrag von 500 Euro. Dieser vermindert die Einkommenssteuer oder führt zu einer Gutschrift. Der Teuerungsabsetzbetrag wird in der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 automatisch berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Dazu muss allerdings die Arbeitnehmerveranlagung im Jahr 2023 durchgeführt werden. (Seite 19)

Valorisierung von Sozialleistungen
Ab 2023 werden bestimmte Sozialleistungen (Reha-, Kranken-, Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag, Kinderabsetzbetrag, sowie bestimmte Sätze beim Kinderbetreuungsgeld und beim Familienzeitbonus) jährlich an die Teuerungsrate angepasst. Auch zahlreiche Leistungen des Landes OÖ werden um 7,8 Prozent erhöht (Mutter-Kind-Zuschuss, Oö. Bildungskonto, Oö. Fernpendlerbeihilfe, Oö. Kinderbetreuungsbonus, Oö. Mehrlingszuschuss, Sozialhilfe etc.).

Urlaubsaktion für pflegende Angehörige
Einen Zuschuss zu einem Urlaub in Österreich können Personen erhalten, die pflegebedürftige Angehörige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen. Der Zuschuss für einen Urlaub in Österreich beträgt € 188,65 - unabhängig von der Dauer des Urlaubs. Wurde der Urlaub in Österreich verbracht, beträgt der Zuschuss € 242,55. (Seite 74)

OÖ Schüler*innen-Nachhilfe
Die vergangenen Jahre waren von der Corona-Pandemie geprägt. Auch an den schulischen Leistungen der Kinder ist diese Zeit nicht spurlos vorübergegangen. Deshalb unterstützt das Land OÖ Schülerinnen und Schüler mit einem geförderten außerschulischen Nachhilfeunterricht. (S.59)

Schulveranstaltungsbeihilfe
Der Förderbetrag wird im Schuljahr 2022/23 in doppelter Höhe ausbezahlt. (S.62)

Aktuelle Werte in der Sozialversicherung:

  • Geringfügigkeitsgrenze
    • nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) monatlich € 500,91,-
    • für neue Selbstständige nach dem GSVG jährlich € 6.010,92
  • Höchstmögliches Arbeitslosengeld 2023 (§ 21 AlVG)
    • täglich (wird in Kalendermonaten aufgerechnet) € 72,01 zuzüglich Familienzuschlag (FZ) € 0,97
    • für 30 Tage (ohne FZ) € 2.160,30

Studienbeihilfe
Seit 1. September 2022 gilt die Reform der Studienförderung. Dadurch wird die Studienbeihilfe nach einem neuen, modularen Modell berechnet, das die Lebensumstände der Studierenden im besonderen Ausmaß berücksichtigt. Auch für ältere und berufstätige Studierende, die seit mindestens vier Jahren ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, sieht die Reform der Studienförderung Erleichterungen vor.
Das betrifft insbesondere die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze von bisher 30 bzw. 35 Jahre um drei Jahre auf 33 bzw. 38 Jahre. Für Studierende, die bereits Beihilfe bezogen haben, wird der Zugang zum sogenannten Selbsterhalter*innenstipendium erleichtert, das ebenso um bis zu 10 Prozent erhöht wird. Es errechnet sich nicht nach dem neuen Modell, sondern umfasst bestimmte Fixbeträge, je nachdem, ob Bezieher*innen unter oder über 27 Jahre alt sind. (S.63)

Teuerungsfreibetrag Wohnbeihilfe
Für Bewilligungen mit Laufzeitbeginn im Jahr 2023 erhöht sich die auf Basis der Ausgleichszulagenrichtsätze festgelegte Einkommensgrenze für jeden Haushalt um den Teuerungsfreibetrag von € 100,00. (S. 47)

Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Service-Entgelt für die e-Card
Im Jahr 2023 beträgt die Rezeptgebühr € 6,85.Das Service-Entgelt für die e-Card beträgt (nur für ASVG-Versicherte) 2024 (wird im November eingehoben) € 13,35.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Befreiung von der Rezeptgebühr für Versicherte und anspruchsberechtigte Angehörige möglich. (S. 78)

Community Nursing
Seit 2022 werden in Österreich Pilotprojekte nach internationalem Vorbild umgesetzt. Community Nursing fördert und schützt die Gesundheit von einzelnen Personen, Familien und Gemeinschaften und ist kostenlos.
Die Hauptaufgaben der Community Nurses:
Zentrale Anlaufstelle für Fragen zu Pflege und Gesundheit
Präventive Hausbesuche
Information und Beratung
Erhebung der aktuellen Versorgung und ungedeckter Bedarfe
Koordination und Vermittlung zusätzlicher Angebote

Weitere Informationen und ob in Ihrer Gemeinde, Stadt oder Region eine Community Nurse tätig ist erfahren Sie auf der Website.

Dieser Artikel ist aktuellen Rundbrief März/April 2023 erschienen.

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