18 Sep
2023

Mietpreisdeckel -
besser spät als nie!

So bewertet die Wohnungslosenhilfe OÖ den Vorschlag der Regierung

Die Bundesregierung hat sich Ende August nun auf einen "Mietpreisdeckel" geeinigt. Wer in einer Wohnung mit einem "gesetzlich geregelten Mietverhältnis" lebt, darf ab 2024 künftig mit Mieterhöhungen von höchstens fünf Prozent pro Jahr rechnen. Gelten soll die Regelung für drei Jahre.

Laut Mietervereinigung sind rund 425.000 Mietverträge in Österreich aber nicht von der Deckelung erfasst, weil es sich um Mietverträge mit freier Hauptmietzinsbildung in ungeförderten Neubauten handelt, die nach Mitte 1953 errichtet wurden.

Der Gesetzesentwurf ist nach der Sondersitzung des Nationalrats eingebracht worden und wird in den kommenden Wochen im zuständigen Ausschuss beraten.

Wir haben die Wohnungslosenhilfe OÖ um ihre Einschätzung gebeten.

Preisdämpfende Wirkung eingeschränkt

So begrüßenswert es ist, dass die Belastungen durch die aktuellen Mieterhöhungen nun eine gewisse politische Beachtung bekommen haben, sind andererseits die zu erwartenden preisdämpfenden Auswirkungen des "Mietpreisdeckels" aber wohl sehr eingeschränkt, da der Deckel ja über der prognostizierten Inflation liegt.

Ich möchte den Fokus auf die Gruppe der Menschen legen, für die der Sozialverein B37 eine Zuständigkeit hat: Wohnungslose Menschen - oder von Wohnungslosigkeit gefährdete Menschen. Wir können feststellen, dass der Druck zur Erhaltung (Finanzierung) der eigenen Mietwohnung in Rahmen der Preissteigerungen stark zugenommen hat. Es gibt definitiv aktuell mehr Personen, die sich die Wohnung nicht mehr leisten können als vor der hohen Inflation der letzten Monate. Der Aufwand für das "Zuhause" war traditionell schon in den letzten Jahrzehnten in Österreich sehr hoch. 30 - 40% des verfügbaren Einkommens werden für die Erhaltung der Wohnung benötigt. Für ärmere Personengruppen liegt diese Quote auch schnell mal bei 50% und darüber. Es ist nicht verwunderlich, dass hier die Leistbarkeit des Wohnraumes an die Grenzen des Möglichen stößt.

Nachdem wir hier häufig bei der Errichtung von frei finanziertem Wohnraum sprechen, greift der Mietpreisdeckel hier überhaupt nicht - doch diesen Wohnraum müssen auch Personen mit geringem Einkommen nutzen (zumindest zur Überbrückung, bis z.B. eine leistbarere gemeinnützige Wohnung gefunden werden kann). Die betroffene Personengruppe wurde einfach nicht berücksichtigt.

Und selbst bei gemeinnützigen Wohnungen wird der Mietpreisdeckel nicht jede private Finanzkatastrophe abfangen können - nämlich dann, wenn die Einkommen nicht adäquat steigen, oder die Preise für andere wichtige Konsumgüter weiterhin (sehr schamlos) steigen. Irgendwann geht sich die Rechnung nicht mehr aus - und die Gefahr eines Wohnungsverlustes steht vor der Tür. Es ist an der Zeit, die Inflation effektiv zu bekämpfen und ein leistbares Wohnen für unsere Bürger*innen zu garantieren. Dazu sind auch mit Sicherheit wichtige politische Eingriffe in den Wohnungsmarkt notwendig. Die "freie" Marktwirtschaft versagt in solchen Situationen offensichtlich und nachvollziehbar.

Christian Gaiseder, B37

Christian Gaiseder (Bild: Gerhard Schützinger/BAWO)

Zu spät und zu wenig

Prinzipiell begrüßen wir die Reaktion der Politik auf die steigende Inflation und dem damit verbunden Kostendruck auf die breite Bevölkerung, jedoch kommt diese Reaktion deutlich zu spät und zu wenig. Mit einer Inflationsprognose von 4 Prozent laut Expert*innen für das Jahr 2024 wirkt die Maßnahme mehr wie eine frühzeitige Wahlkampfaktion der aktuellen Regierung, weniger wie eine ernstgemeinte Entlastung der Menschen, welche in finanziell immer stärker belastenden Verhältnissen leben.

Wir beobachten seit langem eine wachsende Menschenschlange vor dem Sozialmarkt in Steyr. Die Zahl der Anfragen an die Sozialarbeiter*innen unsere Delogierungsprävention haben sich im Vergleich zu den Vorjahren vervielfacht. Angesichts dessen erachten wir die Mietpreisbremse, welche erst ab 2024 wirksam ist, als viel zu spät und wenig wirksam.
Wir wünschen uns eine deutlich menschenorientiertere Politik, welche ihre Arbeit rechtzeitig erledigt.

Manuela Hadeyer und Silvia Fürweger, Verein Wohnen Steyr

Es braucht ein Menschenrecht auf leistbares Wohnen für Alle!

Ein Mietpreisdeckel ist daher sehr zu begrüßen. Zu diskutieren ist die konkrete Ausgestaltung. „Die Mieterhöhungen vom Verbraucherpreisindex zu entkoppeln, der das Wohnen in einer sich selbst verstärkenden Preisspirale immer teurer macht, ist mehr als sinnvoll“, fordert etwa die Armutskonferenz bei den zentralen Haushaltsausgaben „Wohnen“ und „Energie“ zu drehen.“

Sinnvoll erscheint auch die Forderung der Arbeiterkammer, dass die Mietpreisbremse rückwirkend für 2022 und 2023 gelten solle, sowie die Ausweitung auf freie Mieten: Das heißt einen Mietdeckel auf alle indexbasierten Mieten wie Kategorie-, Richtwert- und freie Mieten.

Die Zweckbindung der Wohnbauförderungsbeiträge ist eine langjährige Forderung, genauso wie die Stärkung des gemeinnützigen Wohnbaus. Da dieser nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bedarf es der Kompensation - für die durch den Mietpreisdeckel - drohende Einschränkung von Sanierung und Neubau.

Wir wollen ein Menschenrecht auf leistbares Wohnen. Es soll nicht mehr als ein Drittel des Einkommens für das Wohnen ausgegeben werden. In der Wohnungslosenhilfe erleben wir, dass viele schon die Hälfte des Einkommens für das Wohnen ausgeben müssen. Speziell Alleinerziehende sind hier stark betroffen. Die Anpassung der Sozialleistungen an die Inflation wäre daher besonders wichtig. In Oberösterreich sollen die großen Einschränkungen bei der Wohnbeihilfe rückgängig gemacht werden. Die Mittel sind nominell um ca. ein Drittel in den letzten 15 Jahren reduziert worden. Weiters soll die Wohnbeihilfe – wie früher – nicht mehr von der Sozialhilfe abgezogen werden, um Armutsfallen zu vermeiden.

Heinz Zauner und Marion Eberl, Arge für Obdachlose

Nur zum Teil hilfreich

Nachdem es mittlerweile genug Rechenbeispiele gibt, die belegen, dass ein Mietpreisdeckel (danke ans Momentum-Institut) die einzige wirklich sinnvolle Möglichkeit zur Verhinderung von Armut durch Wohnen ist, kommt ausgerechnet diese eher zahnlose Variante als Vorschlag von der Regierung. Mag gut gemeint sein, aber der Ausschluss von den per Definition teureren Wohnungen am privaten Markt und die Möglichkeit von 5%-igen Steigerungen nach bereits erfolgten und sehr happigen Teuerungen zeugen nicht von weiser Voraussicht.

Das ist, als würde man eine Herdplatte, an der man sich gerade die Finger verbrannt hat, um ein Grad zurückdrehen, weil es sonst ja „noch heißer“ wird. Formell richtig? Sicher. Für die Betroffenen hilfreich? Nur zum Teil. Und für die bereits "Verbrannten“ hätte man ruhig ein Pflaster dazu tun können.

Oliver Jungwirth, Verein Wohnplattform

Besser spät als nie

Fast drei Viertel der armutsgefährdeten Bevölkerung in Österreich lebt in Miete. Die mehrmaligen und extremen Mietanstiege haben vor allem diese Gruppe – die zu uns in die Beratungsstellen kommt - stark unter Druck gesetzt. Daher ist die angekündigte Mietpreisbremse grundsätzlich zu begrüßen, auch wenn sie spät kommt und nicht umfassend genug ist. Aber besser spät als nie! Was es in Oberösterreich noch dazu braucht, ist die Beseitigungen der Restriktionen beim Zugang zu geförderten Wohnungen, der Wohnbeihilfe und Sozialhilfe. Und auf Bundesebene braucht es eine Reform des Mietrechtes - unbefristet muss wieder die Regel und nicht die Ausnahme werden.

Stefan Hindinger, mosaik - Wohnungssicherung / Notschlafstelle / Integration

Stefan Hindinger (Bild: Gerhard Schützinger - BAWO)

Mietpreisdeckel: gute Nachrichten für Armutsbetroffene?

Aus der Perspektive der Evangelischen Stadt-Diakonie (Unterstützung und Beratung Armutsbetroffener) kann ich nur sagen: endlich ein wirksames Instrument der Mietpreisbegrenzung eingeführt (aktuell noch: geplant)! Angesichts des hohen Anteils, den Mietkosten an den gesamten Haushaltskosten Armutsbetroffener ausmachen, ist das wirksame Armutsbekämpfung oder auch - prävention.

Die zweite Reaktion ist dann aber schon auch: warum so spät? Zumal manche Kommentatoren darauf hinweisen, dass in manchen Segmenten die Bremse nicht wirken wird, weil dann, wenn sie zu wirken beginnen könnte, die Inflationsentwicklung wahrscheinlich so abgeschwächt ist, dass die Erhöhungen ohnehin unter der 5% - Grenze blieben.

Aus Sicht unserer Klient*innen gut ist, dass gemeinnützige Wohnungen erfasst sind, weil viele von ihnen in diesem Sektor wohnen. Volkswirtschaftlich ist sicher darauf zu achten, dass auf diesem Wege den Gemeinnützigen nicht Geld entzogen wird, weil gerade sie es sind, die für günstigen Wohnraum sorgen. Gerade die vulnerabelsten unserer Klient*innen sind jedoch auf den privaten Sektor angewiesen und leben in überteuerten Wohnungen, die von der geplanten Maßnahme nicht erfasst werden sollen. Das ist bitter.
Wenn der Bundeskanzler sagt, dass ihnen auch für diesen Sektor eine Lösung einfallen muss, kann mensch nur sagen: Bitte weiter so!

Am besten wäre insgesamt die Existenzsicherung armutsbetroffener Menschen armutsfester und damit krisensicherer zu machen. Einmalzahlungen helfen, wenn einmalige Krisenereignisse Sicherheiten in Frage stellen. Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Familienbeihilfe, Pflegegeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Co. haben für viele unserer Klient*innen auch ohne Corona und Teuerung ihre Grundbedürfnisse nicht ausreichend gesichert. Da helfen Einmalzahlungen nur sehr begrenzt: einmal, aber nicht dauerhaft. Und das ist zu wenig.

Georg Wagner, Evangelische Stadt-Diakonie Linz

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