Beratung
Die Rechtsberatung erfolgt rein zu Fragen der Sozialhilfe auf Grundlage von Sozialhilfebescheiden, aber nicht im Zusammenhang mit der Sozialhilfe-Antragstellung.
Die Sozialhilfe-Rechtsberatung der Sozialplattform OÖ bietet kostenlose persönliche Beratung nach Terminvereinbarung, telefonische Beratung sowie Beratung über E-Mail und umfasst:
- Abklärung und realistische Einschätzung der rechtlichen Situation
- Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten bei rechtlichen Problemstellungen
- Verfassen und Einbringen von Rechtsmitteln und Schriftsätzen
Für eine realistische Einschätzung der rechtlichen Lage werden alle relevanten Unterlagen benötigt, insbesondere behördliche Bescheide und Urteile (vor allem Sozialhilfebescheid).
Die Sozialhilfe-Rechtsberatung ist gefördert von Arbeiterkammer OÖ.

Kontakt
Sozialplattform OÖ
Mag.a Karin Berger
E-Mail: rechtsberatung@sozialplattform.at
Tel.: 0732/667594-4
Wiener Straße 32/ 4. Stock, 4020 Linz
Di - Fr: 9.00 - 12.00 Uhr
Vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin für eine kostenlose Sozialhilfe-Rechtsberatung.
Ziele der neuen Rechtsberatung
Wir sind aktuell mit einem steten Anstieg der rechtlichen Herausforderungen rund um die Beantragung von Sozialhilfe konfrontiert. Dies vor allem aufgrund der oftmals uneinheitlichen behördlichen Vollziehungspraxis im Zuge der Antragsprüfung und Sozialhilfegewährung – und entsprechend unterschiedlichen Bescheiden bei gleichen oder ähnlichen Sachverhalten. Aus diesem Grund haben sich die Arbeiterkammer OÖ und die Sozialplattform OÖ entschlossen zu kooperieren und eine Sozialhilfe-Rechtsberatung einzurichten, die mit September 2023 startet.
Übergeordnetes Ziel ist das Erwirken einer deutlichen Verbesserung der Lebenssituation von Betroffenen. Die Rechtsberatung erfolgt rein zu Fragen der Sozialhilfe auf Grundlage von Sozialhilfebescheiden, aber nicht im Zusammenhang mit der Sozialhilfe-Antragstellung. Zu anderen im Rahmen der Beratung auftauchenden sozialen Fragen wird mit bewährten Partner*innen kooperiert, auf welche verwiesen werden kann (z.B. Schuldnerhilfe, Wohnungslosenhilfe, Arbeiterkammer, Sozialberatungsstellen etc.).
Die juristische Beratung erfolgt persönlich und telefonisch in Linz und erfolgt zusätzlich im Rahmen eines juristischen Backoffice für Sozialberater*innen.
Ziele sind zusammenfassend vor allem:
- die Klärung und Durchsetzung des Anspruchs auf Sozialhilfeleistungen
- Die Verbesserung der existenziellen Absicherung von Sozialhilfebezieher/-innen
- Aufbau und Weitergabe von juristischer Expertise, spezifischem Fachwissen und Knowhow zum Thema Sozialhilfe
- Erhöhung des Wissensstands in Bezug auf die Sozialhilfe-Praxis in OÖ
- Ergänzung zu den bereits bestehenden einschlägigen Sozialhilfe-Rechtsberatungsangeboten und enge Kooperation mit diesen.