Sozialhilfe beantragen
Im Rahmen der Sozialhilfe wird eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die in eine soziale Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) nicht mehr abdecken können, geleistet.
Die Sozialhilfe kann bei
- Bezirkshauptmannschaften
- Gemeindeämtern und den Magistraten Linz, Steyr und Wels
- Sozialberatungsstellen oder
- dem Amt der OÖ Landesregierung beantragt werden.
Nähere Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen und Antragsstellung finden sich hier:
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben unter anderen Personen,
- die hilfsbedürftig sind, über einen bestimmten aufenthaltsrechtlichen Status verfügen, ihren Hauptwohnsitz und ihren tatsächlichen Aufenthalt in Oberösterreich haben,
- deren jeweiliger Bedarf nicht durch eigene Mittel wie etwa Lohn/Gehalt, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe (außer: Familienbeihilfe und Pflegegeld) oder vorhandenes Vermögen gedeckt werden kann,
- die bereit sind, die eigene Arbeitskraft einzusetzen (bestimmte Personen sind davon ausgenommen)
- die etwaige Ansprüche gegenüber Dritten verfolgen (etwa Unterhaltsansprüche) und
- die bereit sind, bestimmte aufgetragene Maßnahmen durch die Behörde umzusetzen.
Bevor man Sozialhilfe bekommt, müssen eigene Mittel eingesetzt, beziehungsweise etwaige Ersparnisse aufgebraucht werden bis nur noch 6.321,84 Euro (Wert für 2023) übrig sind.
Ausnahmen sind unter anderem das als Hauptwohnsitz genutzte Eigenheim und angemessener Hausrat. Wer ein Auto besitzt, muss dieses unter Umständen verkaufen - außer das Fahrzeug ist für Beruf oder wegen Behinderung notwendig.
