Sozialhilfe beantragen

Im Rahmen der Sozialhilfe wird eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die in eine soziale Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) nicht mehr abdecken können, geleistet.

Die Sozialhilfe kann bei

Nähere Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen und Antragsstellung finden sich hier:

Wer hat An­spruch?

Anspruch haben unter anderen Personen,

  • die hilfsbedürftig sind, über einen bestimmten aufenthaltsrechtlichen Status verfügen, ihren Haupt­wohnsitz und ihren tatsächlichen Aufenthalt in Ober­österreich haben,
  • deren jeweiliger Bedarf nicht durch eigene Mittel wie etwa Lohn/Gehalt, Arbeits­losengeld, Notstandshilfe (außer: Familien­beihilfe und Pflege­geld) oder vorhandenes Vermögen gedeckt werden kann,
  • die bereit sind, die eigene Arbeits­kraft einzusetzen (bestimmte Personen sind davon ausgenommen)
  • die etwaige Ansprüche gegenüber Dritten verfolgen (etwa Unterhaltsansprüche) und
  • die bereit sind, bestimmte aufgetragene Maßnahmen durch die Behörde umzusetzen.

Bevor man Sozialhilfe bekommt, müssen eigene Mittel eingesetzt, beziehungsweise etwaige Ersparnisse aufgebraucht werden bis nur noch 6.321,84 Euro (Wert für 2023) übrig sind.

Ausnahmen sind unter anderem das als Haupt­wohnsitz genutzte Eigen­heim und angemessener Hausrat. Wer ein Auto besitzt, muss dieses unter Umständen verkaufen - außer das Fahrzeug ist für Beruf oder wegen Behinderung notwendig.

Ausfüllen des Antrages auf Sozialhilfe
Bild: Sozialplattform