Ort:
Linz, Volksheim Kleinmünchen, Dauphinestraße 19

Veranstalter:
Sozialplattform OÖ

Veranstaltungsart:
Informationsveranstaltung

Alles zum Hinweisgeber*innenschutzgesetz

Vortrag von Mag. Martin Reichetseder, mit anschließender Fragemöglichkeit
Eintritt frei! Wir bitten um Anmeldung

Foto von einer Pfeife auf einer Waage
Bild: canva.com

Im Februar trat das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) in Umsetzung der unionsrechtlichen Whistleblowing-Richtlinie in Kraft.

Seit Anfang 2023 reiht sich auch Österreich unter jene Länder, in denen der Schutz von Hinweisgeber*innen gesetzlich verankert ist und angemessene Compliance-Maßnahmen verpflichtend werden. Organisationen, die mehr als 250 Mitarbeiter*innen beschäftigen und bislang noch nicht mit dem Thema „Compliance“ in Berührung gekommen sind, sind seit 25. August 2023  in der Pflicht, ein rechtskonformes Whistleblowing Management System zu betreiben. Ab Dezember 2023 trifft diese Herausforderung auch Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeiter*innen.

Der Vortrag umreißt die Grundsätze von Compliance, die rechtlichen Anforderungen an ein Hinweisgebersystem nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz und gibt einen Blick in die Praxis. Im Fokus steht: Bedenken im Zusammenhang mit Whistleblowing sind (in der Regel) unbegründet.

Fakt ist, dass Hinweisgeber*innen eine wesentliche Quelle zur Identifikation von Risiken in der Organisation darstellen. Der nunmehrige Schutz ist sohin auch als Investition in das eigene Risikomanagement zu verstehen.

Mag. Martin Reichetseder ist Leiter der Rechtsabteilung sowie Group Compliance Officer der TGW Logistics Group GmbH und Mitgründer von .LOUPE – focused on business integrity, einer oberösterreichischen Softwarelösung zur rechtskonformen Umsetzung eines Whistleblowing Management Systems. Martin Reichetseder ist zudem Mit-Autor des Praxiskommentars zur EU-Whistleblowing-Richtlinie und Experte im Netzwerk der Cogard – Compliance as a Service GmbH.

Mag. Martin Reichetseder

Anmeldung zu Vortrag und Fragerunde, 18.10.

Bitte addieren Sie 3 und 1.

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