hunger auf kunst und kultur

Seit mehr als 10 Jahren gratis Kultur in Oberösterreich genießen!

Kulturpass-App

Seit 20. Dezember kostenlos erhältlich.
Ab sofort können Kulturpass-Besitzer*innen österreichweit über 1.200 Kulturangebote einfach, übersichtlich und schnell am Handy finden.
Weitere Infos

Der Kulturpass ist ein Ausweis für Menschen mit wenig Geld.

Mit diesem Ausweis können Sie kostenlos Ausstellungen, Konzerte oder ein Theater besuchen. Der Kulturpass gilt nur bei manchen Museen, Theatern, Konzerthäusern. Diese heißen Kulturpartner.

Seit 2. Mai 2007 gibt es den Kulturpass in Oberösterreich. Die Sozialplattform und das Land Oberösterreich, Direktion Kultur, koordinieren diese Aktion. Mittlerweile haben sich über 70 Kulturpartner*innen und 100 Sozialeinrichtungen beteiligt und stellen Freikarten zur Verfügung bzw. geben die Kulturpässe aus.
Denn auch Menschen, die über wenig Einkommen verfügen oder sich in einer Notsituation befinden, haben das Recht, am kulturellen Leben teilnehmen zu können. Nutzen Sie den Kulturpass oder machen Sie Betroffene auf dieses Angebot aufmerksam!

Initiiert wurde die Aktion 2003 vom Schauspielhaus Wien und der Armutskonferenz.

Bild Kulturpass

WER bekommt den Kulturpass?

Sie erhalten den Kulturpass automatisch ohne Einkommensüberprüfung, wenn Sie:

  • Sozialhilfe
  • Ausgleichszulage
  • Mindestpension oder
  • Notstandshilfe beziehen oder
  • Asylwerber*in
  • Geflüchtete in der Grundversorgung
  • subsidiär Schutzberechtigte oder
  • Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten) sind.

Sie erhalten den Kulturpass nach Einkommensüberprüfung, wenn Ihr monatliches Einkommen unter folgender Grenze liegt:

Einkommensgrenze (Stand April 2023): Das Einkommen liegt

  • monatlich unter EUR 1.392,- (12 Mal im Jahr)
  • oder EUR 1.193,- (14 Mal im Jahr)
  • bzw. EUR 16.706,- pro Jahr pro alleinstehender Person im Jahr.

Zur Berechnung der Armutsgefährdung ist immer das Haushaltseinkommen die Grundlage.
Bei der Ermittlung des Haushaltseinkommens werden alle Einkommensarten berücksichtigt, d.h. neben Erwerbseinkommen auch private Transfers (Alimente, Unterhalt) und sämtliche Sozialleistungen (wie z.B. Familienbeihilfe, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfe, Ausgleichszulage etc.).

Im Rahmen des Kulturpasses gibt es drei Ausnahmen: Pflegegeld, erhöhte Familienbeihilfe (der Erhöhungsbetrag und in diesen Fällen auch die Familienbeihilfe) sowie die Heimopferrente werden nicht eingerechnet.


Bei AMS Bezug:
Die Vormerkung als Arbeitssuchender allein genügt nicht. Der Tagsatz übersteigt keine EUR 46,406,- am Tag. (30 x EUR 46,406,- entspricht der Armutsgefährdungsgrenze von EUR 1.392,- im Monat, 12 Mal im Jahr).

Weiterbildungsgeld-Bezieher*innen (Bildungsgeld-Bezieher*innen), Fachkräftestipendium-Bezieher*innen bzw. Bildungsteilzeitgeld-Bezieher*innen haben keinen Anspruch auf den Kulturpass. (Die Ausgabe des Kulturpasses ist erst nach Berechnung des Leistungsbezuges möglich!)

Da bei AMS-Leistungsbezieher*innen keine Haushalteinkommensprüfung stattfindet und die durchschnittliche Arbeitslosenzeit ca. 4 Monate beträgt, kann von einer kurzfristig prekären Einkommenssituation ausgegangen werden, die eine kürzere Gültigkeitsdauer des Kulturpasses von 6 Monaten legitimiert. Bei längerer Arbeitslosigkeit, bzw. bei Bezug der BMS kann der Kulturpass neu ausgestellt werden.

Logo Kulturpass

Einkommensrichtlinien 2023

Einkommensrichtlinie 2023 (.pdf)

WIE bekomme ich den Kulturpass?

Sie können den Kulturpass in einer Ausgabestelle beantragen, das sind Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen, die die Aktion unterstützen. Manche Ausgabestellen vergeben den Pass nur an eigene Klienten und Klientinnnen. Dort wird Ihnen nach Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung ein Kulturpass ausgestellt. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Ausgabestelle, dann wird Ihnen auch mitgeteilt, welche Unterlagen (Einkommensnachweis, Meldezettel, etc.) Sie mitnehmen müssen.

Der Kulturpass ist bis zu einem Jahr gültig, für Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld gilt er 6 Monate. Wenn sich die Einkommenssituation ändert, ersuchen wir um Rückgabe des Passes.

Bild Aktionstag

Wo gilt der Kulturpass?

In Oberösterreich gibt es über 70 Partner und Partnerinnen, die Menschen mit dem Kulturpass gratis Eintritt bieten - vom Museum über Theater bis zum Festival. Der Kulturpass gilt auch in den Bundesländern Wien, Salzburg, Tirol, Burgenland, Steiermark, Vorarlberg und Niederösterreich

Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch oder per Email bei der Kultureinrichtung, ob der Kulturpass bei Ihrer Wunschveranstaltung gilt (Ausnahme: Fremdveranstaltungen). Reservieren Sie vorher Karten.

Bei der Kartenabholung müssen Sie den Kulturpass sowie einen Lichtbildausweis vorweisen.

www.hungeraufkunstundkultur.at

Bild Kulturpass

Wie wird man Kulturpartner?

Ein Einstieg für interessierte Kulturinstitutionen in die Aktion ist jederzeit möglich. Hier ist die Kontaktaufnahme und der Vertragsabschluss mit der Landeskulturdirektion OÖ erforderlich. Jede Kulturinstitution ist selbst für die Finanzierung der an Kulturpass-BesitzerInnen vergebenen Eintrittskarten verantwortlich.

Kontakt: 

Landeskulturdirektion OÖ
Tel. 0732-7720-15482, Mag. Markus Langthaler, Email

Bild Kulturpass

Wie wird man Ausgabestelle?

Ausgabestellen können Sozialeinrichtungen oder Gemeinden werden. Es ist wichtig, den Menschen auch Beratung zukommen zu lassen. Sie geben den Kulturpass nach einer persönlichen Überprüfung bzw. Beratung aus.

Kontaktieren Sie die Sozialplattform OÖ, um ein Antragsformular zu erhalten. Dann erhalten Sie einen Stempel sowie alle nötigen Unterlagen (Pässe, Richtlinien, Werbematerial, etc.) und sind als Ausgabestelle registriert. Sie können Ihre Teilnahme als Ausgabestelle jährlich kündigen.

Kontakt:

Sozialplattform Oberösterreich, Schillerstraße 9, 4020 Linz
Claudia Zinganell-Kienbacher, 0732-66 75 94, Email