Mitglied der Sozialplattform werden

Unsere ordentlichen Mitglieder sind gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige GesmbHs. Sie betreiben im Auftrag der öffentlichen Hand Beschäftigungs-, Arbeitstrainings,- Ausbildungs-, und Wohnungslosenprojekte sowie Beratungs- und Betreuungseinrichtungen. Zur Zeit sind über 40 Vereine und gemeinnützige GmbHs Mitglieder der Sozialplattform OÖ.

Privatpersonen können fördernde Mitglieder bei der Sozialplattform Oberösterreich werden, die ordentliche Mitgliedschaft ist auf juristische Personen beschränkt.

Menschen am Besprechungstisch
Foto: Nell Leidinger

Welche Grundsätze muss die Einrichtung für eine Mitgliedschaft erfüllen?

  • gemeinnützige oder mildtätige Organisation
  • Erbringen sozialer Dienstleistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf
  • Sitz und Aktivität in Oberösterreich
  • Bekenntnis zu den sozialpolitischen Grundsätzen der Sozialplattform OÖ
  • Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in den Gremien der Sozialplattform OÖ

Was kostet die Mitgliedschaft?

gültig seit 1.1.2020

Die Kosten sind abhängig von der Art der Mitgliedschaft. Es gibt 3 verschiedene Arten.

1. Mitgliedsbeitrag durch Pauschale

Staffelung nach Größe der Mitgliedsorganisation.

Die Größe wird festgemacht an der Zahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) der versicherten Dienstnehmer:innen (Stammpersonal, einschließlich geringfügig Beschäftigter und freier Dienstnehmer:innen) zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres.

Der Vorstand ist ermächtigt, in Härtefällen eine Ausnahmeregelung nach begründetem Antrag des Mitglieds zu vereinbaren. Diese Ausnahmeregelung gilt für den Mitgliedsbeitrag eines Kalenderjahres.

Übersichtsliste

  • EUR 165: bis zu 8 VZÄ* Stammmitarbeiter:innen
  • EUR 330: 9 - 20 VZÄ Stammmitarbeiter:innen
  • EUR 550: 21 - 40 VZÄ Stammmitarbeiter:innen
  • EUR 1.100: mehr als 40 VZÄ Stammmitarbeiter:innen

* VZÄ = Vollzeitäquivalente

2. Mitgliedsbeitrag durch Umlage

Von der Regelung nach Punkt 1 ausgenommen sind jene Mitglieder, die umlagefähig sind. Umlagefähig sind jene Mitglieder, die im Auftrag von Arbeitsmarktservice Beratungs- und Beschäftigungsprojekte und/oder im Auftrag des Sozialministeriumsservice Qualifizierungs- und Heranführungsprojekte in Oberösterreich betreiben.

Der Mitgliedsbeitrag dieser Organisationen ist die Umlage im größtmöglichen mit dem Fördergeber abrechenbaren Ausmaß. Die Bemessungsgrundlage bilden grundsätzlich die Bruttoentgelte der vollversicherten Dienstnehmer:innen jener Aktivitäten (Projekte), die im Bundesland Oberösterreich abgewickelt werden. Je nach Projekttyp und Fördergeber (AMS, SMS) gibt es hier unterschiedliche Prozentsätze, die in Umsetzungsregelungen bzw. Richtlinien der Fördergeber festgehalten sind.

Ausnahmeregelung:
Mitglieder, die prinzipiell umlagefähig sind, allerdings aus verschiedenen Gründen die Umlage nicht oder nicht in voller Höhe abführen können, benötigen für die Nichtleistung der Umlage bzw. für die Leistung einer reduzierten Umlage eine Ausnahmeregelung.


Sollte eine parallel existierende Mitgliedschaft in einem anderen Dachverband bestehen, die der Umlagepflicht unterworfen ist und nach Wunsch der Organisation aufrecht bleiben soll, ist die Mitgliedschaftsvoraussetzung bei der Sozialplattform Oberösterreich die Leistung von mindestens 25 % der maximal möglichen Umlage.


Für diese Ausnahmeregelungen ist die Zustimmung des Vorstands der Sozialplattform OÖ erforderlich. Bestehende Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Umlage für Mitglieder, die vor dem 30.09.2014 aufgenommen wurden, bleiben aufrecht.

Für den Fall, dass der Mitgliedsbeitrag durch Umlage betragsmäßig unter dem in Punkt 1 pauschal festgelegten Beitragssatz liegen sollte, gilt der Beitragssatz entsprechend den Regeln nach Punkt 1.

3. Mitgliedsbeitrag für fördernde Mitglieder

Dieser beträgt mindestens € 150 pro Kalenderjahr.

Für alle gilt: Änderungen sowohl bei der Anzahl der MitarbeiterInnen als auch bei umlagefähigen Projekten (Änderungen bei bestehenden, Wegfall von Projekten, Durchführung neuer Projekte), welche Auswirkungen auf die Höhe des Mitgliedsbeitrages haben, sind der Sozialplattform Oberösterreich unverzüglich bekannt zu geben.

Welche Vorteile bringt eine Mitgliedschaft?

  • Wir vertreten ihre Interessen gegenüber Auftraggeber:innen und Politik.
  • Wir stellen aktuelle Informationen für ihr Tätigkeitsfeld zur Verfügung.
  • Wir gestalten einen Austausch auf Augenhöhe zwischen Auftraggeber:innen und sozialen Einrichtungen.
  • Wir bringen unsere langjährige Erfahrung und die unserer Mitglieder ein.
  • Wir freuen uns über eine aktive und innovative Mitgliedschaft
  • Wir wollen gemeinsam die Sozialpolitik der kommenden Jahre mitprägen.
  • ermäßigtes Tarif für Schaltung von Stelleninseraten und bevorzugte Erwähnung als TopJob in der Sozial-Jobbörse OÖ

GEFÖRDERT VON:

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