Mitglied werden
Gemeinsam durch herausfordernde Zeiten
Wer kann Mitglied werden?
Unsere ordentlichen Mitglieder sind gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige GesmbHs, sie betreiben im Auftrag der öffentlichen Hand Beschäftigungs-, Arbeitstrainings,- Ausbildungs-, und Wohnungslosenprojekte sowie Beratungs- und Betreuungseinrichtungen. Zur Zeit sind 40 Vereine und gemeinnützige GmbHs Mitglieder der Sozialplattform OÖ.
Privatpersonen können fördernde Mitglieder bei der Sozialplattform Oberösterreich werden, die ordentliche Mitgliedschaft ist auf juristische Personen beschränkt.
Welche Grundsätze muss die Einrichtung für eine Mitgliedschaft erfüllen?
- gemeinnützige oder mildtätige Organisation
- Erbringen sozialer Dienstleistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf
- Sitz und Aktivität in Oberösterreich
- Bekenntnis zu den sozialpolitischen Grundsätzen der Sozialplattform OÖ
- Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in den Gremien der Sozialplattform OÖ
Was kostet die Mitgliedschaft?
gültig seit 1.1.2020
- Mitgliedsbeitrag durch Pauschale:
Staffelung nach Größe der Mitgliedsorganisation. Die Größe wird festgemacht an der Zahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) der versicherten Dienstnehmer*innen (Stammpersonal,
einschließlich geringfügig Beschäftigter und freier Dienstnehmer*innen) zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres. Je nach Kategorie gibt es ein Kontingent an Gratisabos für den Rundbrief.
Der Vorstand ist ermächtigt, in Härtefällen eine Ausnahmeregelung nach begründetem Antrag des Mitglieds zu vereinbaren. Diese Ausnahmeregelung gilt für den Mitgliedsbeitrag eines Kalenderjahres.
Größe der Einrichtung | Pauschale | Rundbriefabo-Freikontingent |
---|---|---|
<= 8 VZÄ Stammmitarbeiter*innen | EUR 165 | 2 |
>8 und <=20 VZÄ Stammmitarbeiter*innen | EUR 330 | 4 |
>20 und <=40 VZÄ Stammmitarbeiter*innen | EUR 550 | 8 |
> 40 VZÄ Stammmitarbeiter*innen | EUR 1.100 | 16 |
2. Mitgliedsbeitrag durch Umlage:
Von der Regelung nach Punkt 1 ausgenommen sind jene Mitglieder, die umlagefähig sind. Umlagefähig sind jene Mitglieder, die im Auftrag von Arbeitsmarktservice Beratungs- und Beschäftigungsprojekte und/oder im Auftrag des Sozialministeriumsservice Qualifizierungs- und Heranführungsprojekte in Oberösterreich betreiben.
Der Mitgliedsbeitrag dieser Organisationen ist die Umlage im größtmöglichen mit dem Fördergeber abrechenbaren Ausmaß. Die Bemessungsgrundlage bilden grundsätzlich die
Bruttoentgelte der vollversicherten Dienstnehmer*innen jener Aktivitäten (Projekte), die im Bundesland Oberösterreich abgewickelt werden. Je nach Projekttyp und Fördergeber (AMS, SMS) gibt es hier unterschiedliche Prozentsätze, die in Umsetzungsregelungen bzw. Richtlinien der Fördergeber festgehalten sind.
Ausnahmeregelung:
Mitglieder, die prinzipiell umlagefähig sind, allerdings aus verschiedenen Gründen die Umlage nicht oder nicht in voller Höhe abführen können, benötigen für die Nichtleistung der Umlage bzw. für die Leistung einer reduzierten Umlage eine Ausnahmeregelung.
Sollte eine parallel existierende Mitgliedschaft in einem anderen Dachverband bestehen, die der Umlagepflicht unterworfen ist und nach Wunsch der Organisation aufrecht bleiben soll, ist die Mitgliedschaftsvoraussetzung bei der Sozialplattform Oberösterreich die Leistung von mindestens 25 % der maximal möglichen Umlage.
Für diese Ausnahmeregelungen ist die Zustimmung des Vorstands der Sozialplattform OÖ erforderlich. Bestehende Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Umlage für Mitglieder, die vor dem 30.09.2014 aufgenommen wurden, bleiben aufrecht.
Die Rundbriefabo-Freikontingente gelten abhängig von der Zahl VZÄ der versicherten Dienstnehmer*innen. Für den Fall, dass der Mitgliedsbeitrag durch Umlage betragsmäßig unter dem in Punkt 1 pauschal festgelegten Beitragssatz liegen sollte, gilt der Beitragssatz entsprechend den Regeln nach Punkt 1.
3. Mitgliedsbeitrag für fördernde Mitglieder
Dieser beträgt mindestens € 150 pro Kalenderjahr und beinhaltet ein Rundbrief-Freiabo im Gegenwert von € 30.
Für alle gilt: Änderungen sowohl bei der Anzahl der MitarbeiterInnen als auch bei umlagefähigen Projekten (Änderungen bei bestehenden, Wegfall von Projekten, Durchführung
neuer Projekte), welche Auswirkungen auf die Höhe des Mitgliedsbeitrages haben, sind der Sozialplattform Oberösterreich unverzüglich bekannt zu geben.
Welche Vorteile bringt eine Mitgliedschaft?
- Wir vertreten ihre Interessen gegenüber AuftraggeberInnen und Politik
- Wir stellen aktuelle Informationen für ihr Tätigkeitsfeld zur Verfügung
- Wir gestalten einen Austausch auf Augenhöhe zwischen AuftraggeberInnen und sozialen Einrichtungen
- Wir bringen unsere langjährige Erfahrung und die unserer Mitglieder ein.
- Wir freuen uns über eine aktive und innovative Mitgliedschaft
- Wir wollen gemeinsam die Sozialpolitik der kommenden Jahre mitprägen.
